Hat Schönborn Missbrauch vertuscht?

OE24.at – 27 juni 2011

Die Missbrauchs-Anzeige einer Frau gegen hochrangige Kirchenvertreter hat am Montag zu ersten Konsequenzen geführt. So wurde ein Tiroler Franziskanerpater und Schulseelsorger vom Dienst suspendiert. Der Vorwurf der sexuellen Nötigung gegen den Nationaldirektor von “Missio”, Leo Maasburg, soll unterdessen von der Opferschutzanwaltschaft eingehender geprüft werden. Maasburg hat die Anschuldigungen vehement zurückgewiesen. Auch gegen Kardinal Christoph Schönborn wurde Anzeige erstattet, da dieser seit den 90er Jahren von den Vorfällen informiert gewesen sein soll. Ein Sprecher des Kardinals wehrte sich ebenfalls gegen diese Darstellung.

Missbrauch beim Weltjugendtreffen
Der Vorfall mit dem Tiroler Pater soll sich 1984 beim Weltjugendtreffen mit Papst Johannes Paul II. in Rom zugetragen haben. Das mutmaßliche Opfer, damals 17 Jahre alt, soll in der vatikanischen Wohnung des Ordensmannes missbraucht worden sein. Weitere Vorfälle sollen sich 1985 in Wien und dann erst wieder 1997 ereignet haben. 2008 wandte sich die inzwischen 45-jährige Frau an die Ombudsstelle Innsbruck, allerdings ohne Konsequenzen.

In einem Brief an die Ombudsstelle der Diözese Innsbruck – dieser liegt der APA ebenfalls vor – meinte der Pater vergangene Woche, dass die Darstellung des mutmaßlichen Opfers “in allen Punkten richtig” sei. Allerdings soll der Geistliche dieses Eingeständnis wieder zurückgezogen haben. In einem früheren Schreiben hatte der Kirchenmann noch gemeint, er könne sich nicht erinnern. Trotzdem will der Orden den Fall prüfen und überlegt, nach den erst kürzlich erlassenen Richtlinien der Bischofskonferenz zu Missbrauchsfällen selbst Anzeige zu erstatten, hieß es.

Fall wird geprüft
Im Falle Maasburgs hat sich am Montag die von Kardinal Schönborn initiierte Opferschutzanwaltschaft unter der Leitung von Waltraud Klasnic zu Wort gemeldet. Die “Klasnic-Kommission” will den Fall weiter prüfen – nachdem die Frau in einem Schreiben vom März 2011 bereits eine Therapie zugesprochen bekommen hatte. Auf Seiten des mutmaßlichen Opfers ist man davon ausgegangen, dass dies bereits der Abschluss der Prüfung gewesen sei. Die “Klasnic-Kommission” stellt nun aber auch eine finanzielle Entschädigung in Aussicht. Anzeige habe man nicht erstattet, da man den Eindruck hatte, dies sei nicht erwünscht. Wenn die Frau ein “Clearing-Verfahren” durchläuft, stehe einer Entschädigung nichts entgegen, erklärte Kommissionsmitglied Kurt Scholz.

Der Österreich-Direktor der Päpstlichen Missionswerke wehrte sich unterdessen via YouTube-Botschaft auf der Homepage seiner Organisation (http://www.missio.at) gegen den Vorwurf der sexuellen Nötigung. Der prominente Geistliche ortet Verleumdungen und ungerechtfertigte Unterstellungen und verwies auch auf einen Gerichtsgutachter, der bei der Frau einen dringenden Stalkingverdacht attestiert haben soll. Dies bestritt wiederum das mutmaßliche Opfer. Die 45-Jährige hätte selbst “Hunderte E-Mails und SMS” von dem Geistlichen bekommen.

“Unterlassung”
Die Anzeige der Frau, die vom Wiener Anwalt Werner Schostal vertreten wird, richtet darüber hinaus auch gegen Kardinal Schönborn. In einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien wird ihm “Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung” vorgeworfen. Demnach soll der Kardinal bereits 1994 als Wiener Weihbischof von der Frau über die Vorfälle informiert worden sein. Das mutmaßliche Opfer habe Schönborn damals gebeten, mit Maasburg Kontakt aufzunehmen und auf ihn einzuwirken. Ein Sprecher Schönborns wies diese Darstellung zurück. Es habe sich um ein Beichtgespräch gehandelt. Wären dabei schwerwiegende Vorwürfe zu Sprache gekommen, hätte Schönborn weitere Vergehen verhindert und wäre in irgendeiner Form tätig geworden, erklärte der Schönborn-Sprecher.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *